Satzung
des Forschungsverbunds Künstlerpublikationen e.V.
§ 1 - Name, Sitz und Rechtsstellung
1. Der Verein führt den Namen "Forschungsverbund Künstlerpublikationen e.V.". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
2. Sitz des Vereins ist Bremen.
§ 2 Zweck, Zielsetzung und Aufgaben
1. Zweck des Vereins Forschungsverbund Künstlerpublikationen e.V. ist es, Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Künstlerpublikationen einzuleiten und dieses als neues wissenschaftliches Arbeitsfeld zu etablieren. Die Weserburg | Museum für moderne Kunst hat das 'Archive for Small Press & Communication' erworben und besitzt mehrere Sammlungen, die als Zentrum für Künstlerpublikationen / ASPC eine eigene Abteilung des Museums bilden. Die Forschungsstelle Osteuropa verfügt in ihrem Archiv ebenfalls über einen Bestand an Künstlerpublikationen. Die Vereinsmitglieder beabsichtigen, die Sammlungen für Forschung, Lehre und Ausstellungen gemeinsam zu nutzen.
2. Diese Zielsetzungen konkretisieren sich in folgenden Aufgaben:
- Koordination von wissenschaftlicher Arbeit an den vorhandenen Beständen an Künstlerpublikationen und deren Nutzung
- Koordination von wissenschaftlichen Publikationen
- Initiierung und Förderung von Forschungsprojekten im Zusammenhang mit den Sammlungen
- wissenschaftliche Betreuung und Beratung von gemeinsamen Forschungsvorhaben und getrennten Forschungsvorhaben und Untersuchungen
- Einwerben von Drittmitteln für die Durchführung von Forschungsvorhaben
- Vernetzung und Kooperation mit Organisationen, öffentlichen Einrichtungen / Museen und mit anderen Forschungsinstitutionen
- Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen, Symposien und Vorträgen
- Initiierung von und Beteiligung an weiteren Kooperationen innerhalb der beiden Universitäten und der Hochschule
3. Der Verein wird seine Zielsetzungen in enger Kooperation mit der Forschungsstelle Osteuropa, der Hochschule für Künste, der Jacobs University, der Weserburg | Museum für moderne Kunst und der Universität Bremen durchführen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endete am 31. Dezember 2005.
§ 5 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins sind:
1.1. die Gründerinnen und Gründer des Vereins Forschungsverbund Künstlerpublikationen e.V..
2. Mitglieder des Vereins können ferner sein:
2.1. Professorinnen und Professoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Doktorandinnen und Doktoranden, Stipendiatinnen und Stipendiaten und wissenschaftliche Hilfskräfte der in § 2.3 erwähnten Institutionen sowie die in der Weserburg | Museum für moderne Kunst und in der Forschungsstelle Osteuropa mit der Pflege und Betreuung der jeweiligen Sammlung Beschäftigten.
2.2. Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler sowie Expertinnen und Experten für die Dauer ihrer Tätigkeit im Forschungsverbund Künstlerpublikationen e.V.
2.3. Universitäre und außeruniversitäre Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner.
2.4. Sonstige volljährige Personen mit künstlerisch-wissenschaftlichem Interesse.
2.5. Fördermitglieder, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchten.
3. Erwerb der Mitgliedschaft und Stimmrecht:
3.1. Der Erwerb der Mitgliedschaft gemäß § 5.2 setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
3.2. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds und durch eine schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3.3. Über die Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
3.4. Mitglieder gem. Absatz 1.1. und 2.1. haben volles Stimmrecht. Mitglieder gem. Absatz 2.2, 2.3 und 2.4 sowie 2.5 haben in der Mitgliederversammlung lediglich beratende Stimme.
3.5. Doktorandinnen und Doktoranden, die in den in § 2.3 erwähnten Institutionen im Kontext des Forschungsverbunds Künstlerpublikationen e.V. promovieren, erhalten für die Zeit ihres Promotionsverfahrens eine assoziierte Mitgliedschaft und sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.
§ 6 Organe
Organe des Vereins Forschungsverbund Künstlerpublikationen e.V. sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen der/dem SprecherIn, der/dem stellvertretenden SprecherIn und der/dem SchatzmeisterIn. SprecherIn und stellvertretende(r) SprecherIn vertreten den Verein gemeinsam nach innen und außen. Sie leiten den Verein Forschungsverbund Künstlerpublikationen e.V. im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von jeweils zwei Jahren aus der Mitte der, den in § 2.3 aufgeführten Institutionen angehörenden Mitgliedern gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Zwei Mitglieder des Vorstands müssen ProfessorInnen sein. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
3. Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere:
3.1. Führung der laufenden Geschäfte des Vereins Forschungsverbund Künstlerpublikationen e.V.
3.2. Erstellung des Haushaltsplans und Kontrolle über dessen Abwicklung
3.3. Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlungen sowie Vorbereitung und Durchführung ihrer Beschlüsse
3.4. Herstellung und Pflege der Kooperationsbeziehungen
3.5. Schriftlicher Rechenschaftsbericht am Ende der Amtszeit
3.6. Koordinierung und Beantragung von Forschungsprojekten
3.7. Koordinierung der unterschiedlichen Aufgaben und Aktivitäten des Vereins
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder gemäß § 5 dieser Satzung mit dem dort geregelten Stimmrecht an.
2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie ist durch die/den SprecherIn unter Einhaltung einer Einladungsfrist von drei Wochen persönlich mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
3. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
3.1. Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr
3.2. Wahl des Vorstands
3.3. Erörterung und ggf. Beschlussfassung über die grundsätzlichen Fragen der Organisation und der Arbeit des Vereins Forschungsverbund Künstlerpublikationen e.V., des Forschungsprogramms und gemeinsam zu bearbeitender Projekte
3.4. Beratung und ggf. Entscheidung über die Aufnahme neuer Forschungsvorhaben
3.5. Beratung und Entscheidung über die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern
3.6. Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags
3.7. Planung von Veranstaltungen wie Kolloquien, Workshops, Tagungen und Veröffentlichungen
3.8. Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
3.9. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung
3.10. Einrichten und Auflösen von Arbeitsgruppen
4. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 25 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig gewesen, lädt die/der SprecherIn unverzüglich zu einer weiteren Mitgliederversammlung ein. Diese ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig, hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.
6. Über die Ergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern binnen vier Wochen zuzuleiten ist.
7. Entscheidungen der Mitgliederversammlung, welche die Forschung unmittelbar berühren, bedürfen der Mehrheit der ProfessorInnen als Mitglieder des Vereins.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für Studierende und Promovierende bis zu 50% ermäßigen.
§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an
- die Forschungsstelle Osteuropa,
- die Hochschule für Künste,
- die Jacobs University,
- die Weserburg
- Zentrum für Künstlerpublikationen und
- die Universität Bremen,
die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Bereich der bildenden Künste zu verwenden haben.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 14. Januar 2005 beschlossen. Sie tritt im Einvernehmen mit den Direktoren der Forschungsstelle Osteuropa und des Neuen Museum Weserburg Bremen (jetzt: Weserburg | Museum für moderne Kunst), den Rektoren der Hochschule für Künste und der Universität Bremen und dem Präsidenten der International University Bremen (jetzt: Jacobs University) in Kraft.
Festgestellt am 14. Januar 2005
Geändert am 7. Juli 2007
Geändert am 26. Juni 2009
Zuletzt geändert am 11.11.2011